1.) Einführung einer Abgabe für Einkaufszentren Wiener Neustadt soll ermächtigt werden, eine EKZ-Abgabe einzuheben – zweckgebunden für die Förderung der Innenstadt. Berechnungsgrundlage dafür könnten beispielsweise die Quadratmeter pro Verkaufsgeschoß sein. Die Einnahmen daraus müssen relevant sein, um damit Maßnahmen wie Beeinflussung der Parkgebühren, Schaffung neuer Parkplätze oder bauliche Veränderungen im Zentrum bewirken zu können. 2.) Änderung bei den Parkgebühren Bei der Neuregelung der Parkgebühren gibt es Nachbesserungsbedarf. Das Modell ist zwar mit einem Teil der Unternehmer abgesprochen, berücksichtigt aber nicht die Anrainerproblematik und die Akzeptanz bei den Kunden. Für die VPWN ist von der Wiedereinführung der „alten“ Parkzeiten (wochentags bis 18 Uhr) bis zur Einführung der Nachsteckkarte alles denkbar. Das Modell Handy-Parken, eine Forderung der VPWN, ist ein richtiger Schritt. 3.) Innenstadt bewirtschaften Die Innenstadt braucht eine professionelle Bewirtschaftung, um Leit- und Magnetbetriebe ansiedeln zu können. Was kann und was muss das Stadtzentrum bieten, um Unternehmen im Sinne eines vernünftigen Branchenmix ins Zentrum zu bringen? Diese Fragen müssen wir beantworten können. Außerdem sollte die Stadt die Gründung einer Plattform der Liegenschaftseigentümer forcieren. 4.) Änderung bei den Gebrauchsabgaben Die Erhöhung der Gebrauchsabgaben muss für die Unternehmer wirtschaftlich kalkulierbar und finanziell verkraftbar sein. Deshalb hat Vizebürgermeister Christian Stocker Neuverhandlungen zu diesem Thema initiiert. Bis zur Gemeinderatssitzung Ende April soll die neue Regelung stehen. 5.) Leerstehende Geschäftslokale nutzen Die Gemeinde soll mit den Eigentümern über die Nutzung der leerstehenden Geschäftslokale verhandeln. Eine ansprechende Gestaltung der Auslagen, z.B. in Form von Ausstellungen oder Bewerbungen, kann zu einer wesentlichen Attraktivierung der Innenstadt beitragen. Auch kulturelle Veranstaltungen sind in Absprache mit den Eigentümern denkbar. Auch hier wäre die Gründung einer Plattform der Liegenschaftseigentümer von Vorteil. 6.) Gründung einer Dachmarke Innenstadt Um als starke Stimme einheitlich auftreten zu können, soll die Innenstadt die Möglichkeiten einer gemeinsamen Dachmarke nutzen. 7.) Ausnahmen bei der Stellplatzausgleichsabgabe Diese Abgabe ist bei Bauvorhaben zu entrichten, wenn keine privaten Parkplätze nachgewiesen werden können. Im historisch gewachsenen Zentrum von Wiener Neustadt wirkt sich diese Abgabe nachteilig auf die Bauinvestitionen aus und wird auch auf die Mieten umgewälzt. Mit einer Ausnahmeregelung soll die Stellplatzausgleichsabgabe für die Innenstadt abgeschafft werden. 8.) Neugestaltung der Grazer Straße Die Grazer Straße wirkt einerseits wie eine Trennlinie zwischen Innenstadt und dem Parkdeck in der Ungargasse und dem Ungarviertel. Andererseits kann eine vierspurige Durchzugsstraße durchs das Zentrum von Wiener Neustadt nicht den Flair einer Einkaufsstraße bieten. Was möglich ist, zeigt die Neugestaltung der Mariahilfer Straße. Speziell im Hinblick auf die Nachnutzung des Krankenhaus-Areals müssen wir schon jetzt die Grazer Straße neu zu denken beginnen.
Innenstadt: VPWN präsentiert Maßnahmen-Paket
Der geplante Ausbau von zwei Einkaufszentren bringt eine neue Dynamik in die Diskussionen um die Zukunft der Wiener Neustädter Innenstadt. Für die Stadt muss dabei klar sein, dass die Erweiterung um etliche tausend Quadratmeter Verkaufsfläche eine Verschärfung des Wettbewerbs auslösen wird und gleichzeitig die infrastrukturellen Probleme rund um die Einkaufszentren verschärft. Deshalb haben Vizebürgermeister Christian Stocker und Wirtschaftsbund-Obmann Bernhard Baumegger einen 8-Punkte-Maßnahmenkatalog erarbeitet, um die Rahmenbedingungen für die Unternehmer im Stadtzentrum zu verbessern.
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