Grundablösen für Ostumfahrung sind (endlich) geklärt

Stocker: Stadt setzt damit wesentlichen Meilenstein zur Verkehrsentlastung des Ungarviertels

Wiener Neustadt hat einen wesentlichen Schritt zur Realisierung des Langzeit-Verkehrsprojektes „Ostumfahrung“ gesetzt. „Mit der Abtretung einiger Grundstücke, die im Besitz der wnsks sind, hat die Stadt einen essenziellen Beitrag zur Auflösung der Patt-Stellung bei den Grundablösen geleistet“, sind Christian Stocker und Bernhard Müller zufrieden. Vizebürgermeister Stocker konkretisiert: „Die Ostumfahrung ist seit vielen Jahren ein großes Anliegen, vor allem zur Verkehrsentlastung im Ungarviertel. Die Verhandlungen des Landes sind ins Stocken geraten, deshalb hat man sich mit der Bitte um Unterstützung an die Vertreter der Stadt gewendet. Ich habe mich gerne in die Verhandlungen zur Lösung der schwierigen Frage der Grundablösen eingebracht  und freue mich, dass wir hier zu einem guten Ergebnis gekommen sind.“ Die so genannte „Ostumfahrung“ zwischen der Pottendorfer Straße und der Neudörfler Straße ist seit rund drei Jahrzehnten ein verkehrspolitischer Dauerbrenner in der Stadt Wiener Neustadt. Die Spange soll den Verkehr um die Stadt herumführen und somit das Ungarviertel und das Kriegsspital enorm vom Durchzugsverkehr entlasten. Eine Realisierung der Ostumfahrung scheiterte bislang aus verschiedensten Gründen – so war viele Jahre lang keine Einigung bezüglich der Trassenführung möglich, da die Straße sowohl über Wiener Neustädter als auch über Lichtenwörther Gemeindegebiet verlaufen soll. Erst ein Gemeinderatsbeschluss in Wiener Neustadt im Jahr 2007, wonach sich die Stadt an den Kosten für eine Abfahrt von der Spange in das neue Lichtenwörther Betriebsgebiet im Ausmaß von einer Million Euro beteiligen wird, machte hier einen Kompromiss möglich. In weiterer Folge arbeitete die Landesstraßenabteilung daran, die notwendigen Grundstücke für die Ostumfahrung zu bekommen. Durch die Einigung mit der wnsks hat die Stadt Wiener Neustadt hiermit nun auch in dieser Thematik einen wichtigen Schritt gesetzt. Für die weitere Umsetzung ist dann nunmehr eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig, bevor mit Bauarbeiten begonnen werden kann.